Allgemeine Geschäftsbedingungen
Goldentimes Travel FZCO Dubai Silicon Oasis, DDP, Building A1 Dubai, United Arab Emirates
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („B2B Booking Terms“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen, Buchungen und sonstigen Leistungen zwischen Goldentimes Travel FZCO, handelnd unter der Marke TRB2BVillas („TRB2BVillas“), und den für das B2B-Portal registrierten Reiseagenturen, Reiseveranstaltern und sonstigen gewerblichen Vertriebspartnern („Partneragentur“).
2. Das Portal TRB2BVillas richtet sich ausschließlich an Unternehmer und gewerbliche Geschäftspartner. Eine Nutzung durch Verbraucher ist nicht vorgesehen.
3. Die Partneragentur handelt gegenüber ihrem jeweiligen Endkunden im eigenen geschäftlichen Verantwortungsbereich. Die Partneragentur ist dafür verantwortlich, ihrem Endkunden sämtliche für dessen Aufenthalt relevanten Informationen, Bedingungen und Hinweise rechtzeitig mitzuteilen.
4. Abweichende Bedingungen der Partneragentur gelten nur, wenn TRB2BVillas diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Registrierung und B2B-Zugang
1. Die Nutzung des B2B-Portals setzt eine Registrierung und Freischaltung durch TRB2BVillas voraus.
2. TRB2BVillas ist berechtigt, vor Freischaltung geeignete Nachweise über die gewerbliche Tätigkeit der Partneragentur anzufordern.
3. Die Partneragentur ist verpflichtet, bei Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Änderungen ihrer Unternehmens- und Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.
4. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
5. Die Partneragentur haftet für Handlungen, die über ihren Zugang vorgenommen werden, soweit sie diese zu vertreten hat.
6. TRB2BVillas ist berechtigt, einen B2B-Zugang bei Missbrauch, Zahlungsverzug, Umgehungsversuchen, erheblichen Vertragsverletzungen oder sonstigem berechtigten Interesse vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu beenden.
3. Rolle von TRB2BVillas
1. Die über das Portal angebotenen Villen und sonstigen Unterkünfte können im Eigentum unterschiedlicher privater oder gewerblicher Eigentümer bzw. Betreiber stehen.
2. Soweit bei der jeweiligen Unterkunft oder Buchung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, unterstützt TRB2BVillas die Vermittlung und Abwicklung der Unterkunftsbuchung zwischen seinen Leistungspartnern und der Partneragentur.
3. Die Partneragentur erkennt an, dass einzelne Leistungen vor Ort durch Eigentümer, Hausverwaltungen, Hausmeister oder sonstige lokale Leistungspartner erbracht werden können.
4. Die konkrete vertragliche und abrechnungstechnische Struktur einer Buchung ergibt sich ergänzend aus der jeweiligen Buchungsbestätigung bzw. Rechnung.
4. Unterkunftsangebote und Informationen
1. TRB2BVillas stellt der Partneragentur Informationen, Beschreibungen, Fotos, Ausstattungsmerkmale, Preise und gegebenenfalls weitere Verkaufsunterlagen zu den angebotenen Unterkünften zur Verfügung.
2. Die Partneragentur ist verpflichtet, die für eine konkrete Unterkunft bereitgestellten Informationen vor Weiterverkauf an ihren Endkunden sorgfältig zu prüfen.
3. Angaben zu Entfernungen, Lage, Umgebung und Fahrzeiten können Näherungswerte darstellen.
4. Natürliche oder örtliche Gegebenheiten, insbesondere Straßenverhältnisse, Steigungen, Vegetation, Tiere und Insekten, Wetterbedingungen, Meer- und Pooltemperaturen sowie zeitweilige Beeinträchtigungen durch die Umgebung, stellen grundsätzlich keinen Mangel der Unterkunft dar, sofern nicht ausdrücklich eine bestimmte Eigenschaft garantiert wurde.
5. Fotos dienen der Darstellung der Unterkunft. Geringfügige Änderungen der Möblierung, Dekoration oder Ausstattung sind möglich, sofern der wesentliche Charakter und die vereinbarte Nutzbarkeit der Unterkunft nicht beeinträchtigt werden.
6. Offensichtliche technische, redaktionelle oder preisliche Fehler begründen keinen Anspruch auf Durchführung einer Buchung zu einem erkennbar fehlerhaften Preis.
5. Buchungsanfrage, 24-Stunden-Option und Vertragsschluss
1. Eine über das B2B-Portal oder auf anderem von TRB2BVillas akzeptierten Weg übermittelte Buchungsanfrage stellt zunächst noch keine verbindliche Buchung dar.
2. Nach Bestätigung der Verfügbarkeit durch TRB2BVillas kann die gewünschte Unterkunft für die Partneragentur für einen Zeitraum von 24 Stunden als Buchungsoption reserviert bzw. vorgemerkt werden.
3. Die 24-Stunden-Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem TRB2BVillas der Partneragentur die Buchungsoption schriftlich oder elektronisch bestätigt.
4. Innerhalb dieser 24-stündigen Optionsfrist muss die Partneragentur die Buchung entsprechend dem von TRB2BVillas vorgesehenen Buchungsprozess verbindlich bestätigen.
5. Erfolgt innerhalb der Optionsfrist keine verbindliche Bestätigung, erlischt die Buchungsoption nach Ablauf der 24 Stunden automatisch und ohne weitere Mitteilung. TRB2BVillas ist anschließend berechtigt, die Unterkunft für den betreffenden Zeitraum anderweitig anzubieten oder zu buchen.
6. Eine Verlängerung der 24-Stunden-Option ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung von TRB2BVillas möglich. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
7. Eine Buchung wird verbindlich, sobald die Partneragentur die von TRB2BVillas bereitgestellte Buchungsbestätigung bzw. Buchungsvereinbarung elektronisch oder schriftlich akzeptiert bzw. unterzeichnet und TRB2BVillas die Buchung bestätigt hat.
8. Die Partneragentur ist verpflichtet, sämtliche für die Buchung erforderlichen Angaben vollständig und korrekt zu übermitteln.
9. Änderungen einer verbindlich abgeschlossenen Buchung bedürfen der schriftlichen Zustimmung von TRB2BVillas.
10. Individuelle Zusagen oder Sondervereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von TRB2BVillas schriftlich bestätigt wurden.
6. Preise und B2B-Konditionen
1. Für die Partneragentur gelten die im B2B-Portal oder in der jeweiligen Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise und Konditionen.
2. Die Partneragentur ist selbst dafür verantwortlich, zu welchem Endverkaufspreis sie die Unterkunft gegenüber ihrem Kunden anbietet, soweit keine ausdrücklich vereinbarten Preisbindungs- oder Vertriebsvorgaben bestehen.
3. B2B-Preise, Nettopreise, Provisionssätze und sonstige nicht öffentlich zugängliche Konditionen von TRB2BVillas sind vertrauliche Geschäftsinformationen.
4. Die Partneragentur darf vertrauliche B2B-Konditionen nicht gegenüber Wettbewerbern oder sonstigen unberechtigten Dritten offenlegen.
7. Zahlungsbedingungen
1. Für jede Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 35 % des an TRB2BVillas zu zahlenden Buchungsbetrags zu leisten.
2. Die Anzahlung ist innerhalb von 5 Werktagen nach Abschluss der verbindlichen Buchung auf das von TRB2BVillas mitgeteilte Konto zu überweisen.
3. Der verbleibende Restbetrag ist grundsätzlich spätestens 30 Tage vor Check-in fällig, soweit in der individuellen Buchungsbestätigung keine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist.
4. Erfolgt eine Buchung weniger als 30 Tage vor Check-in, gelten die in der Buchungsbestätigung mitgeteilten Zahlungsfristen.
5. Die Zahlungsverpflichtung der Partneragentur gegenüber TRB2BVillas besteht unabhängig davon, ob und wann die Partneragentur ihrerseits Zahlungen von ihrem Endkunden erhält.
6. Die Partneragentur trägt das Risiko der Zahlungsabwicklung mit ihrem Endkunden.
7. Bank- und Zahlungsinformationen werden der Partneragentur separat mit der Buchungsbestätigung, Rechnung oder Zahlungsaufforderung übermittelt.
8. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist TRB2BVillas nach angemessener Mitteilung berechtigt, die Buchung gemäß diesen Bedingungen zu behandeln, den B2B-Zugang einzuschränken und gegebenenfalls weitere Buchungen bis zur Begleichung offener Forderungen auszusetzen.
8. Stornierung durch die Partneragentur
1. Stornierungen müssen TRB2BVillas schriftlich mitgeteilt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei TRB2BVillas.
2. Eine ordentliche Stornierung ist bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Check-in-Datum möglich.
3. Die bei Buchung fällige Anzahlung von 35 % ist nicht erstattungsfähig und verbleibt bei einer Stornierung bei TRB2BVillas.
4. Bei einer Stornierung zwischen 29 und 15 Tagen vor Check-in bleibt mindestens die geleistete bzw. geschuldete Anzahlung von 35 % fällig und wird nicht erstattet.
5. Erfolgt die Stornierung 14 Tage oder weniger vor dem vereinbarten Check-in-Datum, wird der gesamte Buchungsbetrag einschließlich des noch offenen Restbetrags fällig.
6. Bei Nichtanreise („No-Show“) oder vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung nicht genutzter Übernachtungen.
7. Soweit für eine bestimmte Unterkunft ausdrücklich besondere Stornierungsbedingungen vereinbart wurden, gehen diese den vorstehenden allgemeinen Stornierungsbedingungen vor.
9. Check-in und Check-out
1. Der reguläre Check-in ist ab 16:00 Uhr möglich.
2. Der Check-out muss spätestens bis 10:00 Uhr erfolgen.
3. Ein früherer Check-in oder späterer Check-out ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Bestätigung möglich und kann nicht garantiert werden.
4. Die Partneragentur ist verpflichtet, ihre Kunden rechtzeitig über die geltenden An- und Abreisezeiten zu informieren.
5. Informationen zur Anreise, Schlüsselübergabe und zum Ansprechpartner vor Ort werden entsprechend der jeweiligen Buchung bereitgestellt.
10. Belegung und Gästedaten
1. Die für die jeweilige Unterkunft angegebene maximale Belegung darf nicht überschritten werden. Kinder und Babys zählen zur Belegung, soweit bei der Unterkunft nichts anderes angegeben ist.
2. Die Partneragentur hat TRB2BVillas die tatsächliche Anzahl der Reisenden vollständig und korrekt mitzuteilen.
3. Zusätzliche Personen oder Besucher dürfen nur aufgenommen werden, wenn dies für die jeweilige Unterkunft zulässig und gegebenenfalls zuvor schriftlich genehmigt wurde.
4. Änderungen der Gästezahl können zusätzliche Kosten verursachen.
5. Bei erheblicher Überschreitung der zulässigen Belegung kann der Eigentümer bzw. Leistungspartner den Zutritt zusätzlicher Personen verweigern oder weitere Maßnahmen nach den Unterkunftsbedingungen ergreifen.
11. Kaution
1. Für Unterkünfte kann eine objektabhängige Sicherheits- bzw. Schadenskaution verlangt werden.
2. Die Höhe der Kaution wird in der jeweiligen Buchungsbestätigung oder den Unterkunftsinformationen angegeben.
3. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Kaution vom Endkunden beim Check-in vor Ort in bar zu hinterlegen.
4. Die Kaution ist nicht Bestandteil des an TRB2BVillas zu zahlenden Buchungspreises.
5. Die Kaution wird nach der Abreise und Kontrolle der Unterkunft zurückerstattet, soweit keine Schäden, Verluste, außergewöhnlichen Reinigungskosten oder sonstigen berechtigten Forderungen bestehen.
6. Übersteigt ein vom Gast verursachter Schaden die hinterlegte Kaution, bleibt die Geltendmachung des darüber hinausgehenden Schadens vorbehalten.
7. Die Partneragentur ist verpflichtet, ihren Endkunden vor Reiseantritt über Höhe, Zahlungsart und Zweck der Kaution zu informieren.
12. Pflichten der Partneragentur gegenüber dem Endkunden
Die Partneragentur ist insbesondere verpflichtet,
• dem Endkunden korrekte und aktuelle Unterkunftsinformationen zur Verfügung zu stellen;
• Check-in- und Check-out-Zeiten mitzuteilen;
• über eine erforderliche Kaution zu informieren;
• die maximale Belegung zu beachten;
• relevante Haus- und Nutzungsregeln weiterzugeben;
• besondere objektbezogene Hinweise weiterzugeben;
• TRB2BVillas korrekte Gästedaten zur Verfügung zu stellen;
• ihren Kunden darauf hinzuweisen, Beanstandungen während des Aufenthalts unverzüglich zu melden.
Die Partneragentur trägt die Verantwortung für eigene Zusagen gegenüber dem Endkunden, die nicht zuvor von TRB2BVillas schriftlich bestätigt wurden.
13. Kommunikation, Direktkontakt und Umgehungsverbot
1. Sämtliche geschäftlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit über TRB2BVillas angebotenen oder gebuchten Unterkünften sind über TRB2BVillas abzuwickeln.
2. Der Partneragentur ist es insbesondere untersagt, TRB2BVillas zu umgehen, indem sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TRB2BVillas direkt mit einem Eigentümer, Vermieter, Hausverwalter, Hausmeister oder sonstigen durch TRB2BVillas bekannt gewordenen Leistungspartner Kontakt aufnimmt, um:
• Preise oder Konditionen auszuhandeln;
• eine aktuelle Buchung außerhalb von TRB2BVillas abzuwickeln;
• Aufenthalte direkt zu verlängern;
• Folge- oder Wiederholungsbuchungen unmittelbar abzuschließen;
• eine geschäftliche Zusammenarbeit unter Ausschluss von TRB2BVillas aufzubauen;
• Kontaktdaten zum Zweck einer Umgehung anzufordern oder weiterzugeben.
3. Die Partneragentur verpflichtet sich außerdem, ihre Mitarbeiter, Beauftragten und Endkunden nicht gezielt dazu zu veranlassen, TRB2BVillas auf diese Weise zu umgehen.
4. Zulässig bleibt eine Kommunikation mit von TRB2BVillas oder dem Unterkunftspartner ausdrücklich benannten Ansprechpartnern, soweit sie ausschließlich für Check-in, Check-out, Schlüsselübergabe, technische Probleme, Wartung, Notfälle oder sonstige operative Belange während des Aufenthalts erforderlich ist.
5. Ein solcher operativer Kontakt berechtigt weder die Partneragentur noch den Endkunden dazu, unmittelbar geschäftliche Vereinbarungen über zukünftige Aufenthalte oder Preise zu treffen.
14. Vertragsstrafe bei Umgehung
1. Bei einem nachgewiesenen schuldhaften Verstoß gegen das Umgehungsverbot gemäß Ziffer 13 kann TRB2BVillas von der Partneragentur eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 € je Verstoß verlangen, soweit dies nach dem anwendbaren Recht zulässig und angemessen ist.
2. Als Verstoß gilt insbesondere der vorsätzliche Versuch oder Abschluss einer unmittelbaren Buchungs- oder Vertriebsvereinbarung mit einem über TRB2BVillas bekannt gewordenen Eigentümer oder Leistungspartner unter Umgehung von TRB2BVillas.
3. Die Geltendmachung eines nachweislich darüber hinausgehenden Schadens bleibt, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Eine bereits geleistete Vertragsstrafe wird auf denselben Schaden angerechnet, soweit dies rechtlich erforderlich ist.
4. TRB2BVillas ist darüber hinaus berechtigt, bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß die Zusammenarbeit mit der Partneragentur zu beenden und deren Zugang zum B2B-Portal zu sperren.
15. Nutzung von Bildern, Exposés und Portalinhalten
1. Sämtliche von TRB2BVillas bereitgestellten Bilder, Texte, Exposés, Grundrisse, Beschreibungen und sonstigen Inhalte dürfen von der Partneragentur ausschließlich im Rahmen der bestehenden B2B-Zusammenarbeit und zur Vermarktung der entsprechenden Unterkünfte gegenüber eigenen potenziellen Kunden verwendet werden.
2. Die Inhalte dürfen nicht verkauft, weiterlizenziert, in Datenbanken Dritter eingespeist oder anderen Agenturen bzw. Wettbewerbern zur Verfügung gestellt werden.
3. Die Partneragentur darf Urheberrechts-, Marken- oder Herkunftshinweise nicht ohne Zustimmung entfernen.
4. Mit Beendigung der Zusammenarbeit kann TRB2BVillas verlangen, dass nicht mehr autorisierte Inhalte aus den Vertriebskanälen der Partneragentur entfernt werden.
16. Verhalten in der Unterkunft
1. Der Endkunde ist verpflichtet, die Unterkunft, Einrichtung, technischen Geräte, Außenbereiche, Pools und sonstigen Einrichtungen sorgfältig zu behandeln.
2. Schäden oder Defekte sind unverzüglich zu melden.
3. Haustiere sind nur gestattet, wenn dies für die konkrete Unterkunft ausdrücklich bestätigt wurde.
4. In geschlossenen Innenräumen der Unterkünfte ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
5. Gäste haben die örtlichen gesetzlichen Vorschriften sowie angemessene Ruhe- und Nachbarschaftsregeln einzuhalten.
6. Rechtswidriges Verhalten, erhebliche Ruhestörungen, vorsätzliche Beschädigungen oder andere schwerwiegende Verstöße können zur Beendigung des Aufenthalts nach Maßgabe der jeweiligen Unterkunftsbedingungen führen.
17. Reinigung, Wartung und technische Arbeiten
1. Die Unterkunft wird grundsätzlich gereinigt und bezugsbereit übergeben.
2. Pool-, Garten-, technische und sonstige Wartungsarbeiten können während des Aufenthalts erforderlich sein.
3. Die Partneragentur hat ihren Kunden darauf hinzuweisen, dass entsprechend autorisiertem Personal bei objektiv erforderlichen Wartungs-, Reparatur- oder Sicherheitsarbeiten Zugang zur Unterkunft bzw. zu deren Außenbereichen ermöglicht werden muss.
4. Zusätzliche Reinigungen sowie zusätzliche Wechsel von Bettwäsche oder Handtüchern können, soweit nicht im Leistungsumfang enthalten, kostenpflichtig sein.
18. Mängel und Beanstandungen
1. Beanstandungen bezüglich der Unterkunft müssen unverzüglich während des Aufenthalts an TRB2BVillas oder den hierfür benannten Ansprechpartner gemeldet werden.
2. Der Gast muss eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung und, soweit möglich, zur Behebung des Problems gewähren.
3. Die Partneragentur hat ihre Kunden ausdrücklich auf diese Mitwirkungspflicht hinzuweisen.
4. Ansprüche wegen Problemen, die während des Aufenthalts nicht gemeldet wurden und dadurch nicht überprüft oder behoben werden konnten, können eingeschränkt sein, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
5. TRB2BVillas wird berechtigte Meldungen an den zuständigen Eigentümer oder Leistungspartner weiterleiten und bei der Organisation einer angemessenen Lösung unterstützen.
19. Pool, Außenbereiche und natürliche Gegebenheiten
1. Die Temperatur nicht ausdrücklich beheizter Pools hängt insbesondere von Wetter, Jahreszeit, Lage und Außentemperatur ab. Eine bestimmte Wassertemperatur wird ohne ausdrückliche schriftliche Zusage nicht garantiert.
2. Bei ausdrücklich angebotener Poolheizung gelten die für die jeweilige Unterkunft angegebenen Bedingungen und gegebenenfalls Zusatzkosten.
3. Die Nutzung von Pools, Terrassen, Treppen und Außenbereichen erfolgt unter Beachtung der üblichen Sorgfaltspflichten. Kinder und sonstige beaufsichtigungsbedürftige Personen sind angemessen zu beaufsichtigen.
4. Das Auftreten von Insekten oder anderen in der jeweiligen Region natürlich vorkommenden Tieren kann trotz üblicher Schutz- und Reinigungsmaßnahmen nicht vollständig ausgeschlossen werden.
20. Anreise und örtliche Gegebenheiten
1. Die Organisation der Anreise des Endkunden zur Unterkunft liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich der Partneragentur bzw. des Endkunden, sofern nicht ausdrücklich eine Transferleistung über TRB2BVillas gebucht wurde.
2. Straßenverhältnisse, Steigungen, Zufahrten und sonstige örtliche Besonderheiten können regional variieren.
3. Die Partneragentur ist verpflichtet, besondere, von TRB2BVillas ausdrücklich mitgeteilte Hinweise zur Erreichbarkeit einer Unterkunft an den Endkunden weiterzugeben.
4. Von Dritten erbrachte Mietwagen-, Taxi-, Transfer-, Flug- oder sonstige Reiseleistungen sind nicht Bestandteil der Unterkunftsbuchung, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bestätigt wurden.
21. Nichtverfügbarkeit und wesentliche Änderungen
1. Sollte eine bestätigte Unterkunft aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht zur Verfügung stehen, wird TRB2BVillas die Partneragentur unverzüglich informieren.
2. Soweit möglich, kann TRB2BVillas eine vergleichbare Ersatzunterkunft anbieten.
3. Die Partneragentur ist nicht verpflichtet, eine angebotene Ersatzunterkunft anzunehmen.
4. Ist keine geeignete Ersatzunterkunft verfügbar oder wird eine angebotene Alternative berechtigterweise nicht angenommen, werden die für die nicht erbringbare Unterkunftsleistung bereits an TRB2BVillas geleisteten Zahlungen nach Maßgabe des anwendbaren Rechts erstattet.
22. Höhere Gewalt
Als höhere Gewalt gelten außergewöhnliche, außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Parteien liegende Ereignisse, insbesondere Naturkatastrophen, schwere Unwetter, Brände, Krieg oder Kriegsgefahr, Terrorereignisse, behördliche Verbote, erhebliche Infrastrukturstörungen, Epidemien oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse.
Die Rechte und Pflichten der Parteien im Fall höherer Gewalt richten sich nach dem anwendbaren Recht sowie den Umständen des jeweiligen Einzelfalls.
23. Haftung
1. TRB2BVillas haftet im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften für eigene vertragliche Pflichtverletzungen.
2. Für Leistungen unabhängiger Dritter, die nicht Bestandteil der von TRB2BVillas geschuldeten Leistung sind, übernimmt TRB2BVillas keine Verantwortung, soweit gesetzlich zulässig.
3. Die Partneragentur haftet für eigene Angaben, Zusagen und Vereinbarungen gegenüber ihren Endkunden, soweit diese über die von TRB2BVillas bestätigten Leistungen hinausgehen.
4. Die Partneragentur ist verpflichtet, TRB2BVillas unverzüglich zu informieren, wenn ihr Umstände bekannt werden, aus denen Ansprüche eines Endkunden gegen TRB2BVillas entstehen könnten.
5. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
24. Datenschutz und Gästedaten
1. Die Partneragentur darf TRB2BVillas personenbezogene Daten ihrer Kunden nur übermitteln, soweit sie hierzu rechtlich befugt ist und die Daten für Buchung, Aufenthalt, Kommunikation oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich sind.
2. Die Partneragentur ist dafür verantwortlich, ihren Endkunden über die erforderliche Weitergabe der Daten an TRB2BVillas, Eigentümer und gegebenenfalls lokale Leistungspartner zu informieren.
3. TRB2BVillas verarbeitet personenbezogene Daten entsprechend den anwendbaren Datenschutzbestimmungen und der jeweils gültigen Datenschutzerklärung.
4. Personenbezogene Daten können im Rahmen der Buchungsabwicklung grenzüberschreitend verarbeitet oder übermittelt werden, soweit dies für die Durchführung der Buchung erforderlich und rechtlich zulässig ist.
25. Vertraulichkeit
1. Nicht öffentliche geschäftliche Informationen, insbesondere B2B-Preise, Provisionsmodelle, Eigentümerkontakte, interne Kontaktdaten, Vertriebsinformationen und sonstige vertrauliche Informationen, dürfen nicht ohne Zustimmung von TRB2BVillas an Dritte weitergegeben werden.
2. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der B2B-Zusammenarbeit fort, soweit die Informationen nicht öffentlich bekannt geworden sind.
26. Beendigung der B2B-Zusammenarbeit
1. TRB2BVillas kann die Zusammenarbeit mit einer Partneragentur bei wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung beenden.
2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
• vorsätzlicher Umgehung von TRB2BVillas;
• wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug;
• missbräuchlicher Nutzung des Portals;
• unberechtigter Weitergabe von Zugangsdaten;
• unberechtigter Nutzung oder Weitergabe von Bild- und Verkaufsunterlagen;
• schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese B2B Booking Terms.
3. Bereits entstandene Zahlungsansprüche und sonstige Verpflichtungen bleiben von der Beendigung der Zusammenarbeit unberührt.
27. Änderungen dieser B2B Booking Terms
TRB2BVillas kann diese Bedingungen für zukünftige Buchungen ändern. Für eine bereits verbindlich abgeschlossene Buchung gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogenen Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
28. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Goldentimes Travel FZCO / TRB2BVillas und der Partneragentur gilt, soweit gesetzlich zulässig, das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate.
2. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der B2B-Geschäftsbeziehung wird, soweit gesetzlich zulässig, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, als Gerichtsstand vereinbart.
3. Zwingende gesetzliche Zuständigkeits- und Kollisionsnormen bleiben unberührt.
29. Schlussbestimmungen
1. Sollte eine Bestimmung dieser B2B Booking Terms ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, soweit dies nach dem anwendbaren Recht zulässig ist.
2. Änderungen, Ergänzungen und individuelle Sondervereinbarungen sollen schriftlich oder in elektronischer Form dokumentiert werden.
3. Elektronische Kommunikation und elektronische Dokumente können für die Buchungsabwicklung verwendet werden, soweit dies nach dem anwendbaren Recht zulässig ist.
4. Diese B2B Booking Terms bilden zusammen mit der jeweiligen Buchungsbestätigung und ausdrücklich vereinbarten Sonderbedingungen die Grundlage der jeweiligen B2B-Buchung.
Goldentimes Travel FZCO
TRB2BVillas
Dubai Silicon Oasis, DDP, Building A1
Dubai, United Arab Emirates